Ja, der Guttenberg hat abgeschrieben und sich seinen Doktorgrad ergaunert. So weit ein alter Hut und dass das doch eine ganze Ecke schwerer wiegt, als in der Schule ein wenig zu schummeln sollte bis auf bei ein Paar unverbesserlichen mittlerweile auch beim hinterletzten Honk angekommen sein. Ist halt kein Kavaliersdelikt sowas und der olle Gutti hat mit Recht die Konsequenzen zu tragen.
Doch nun ist es an der Zeit sich mit einem Problem auseinander zu setzen, das bisher nicht eindeutig geklärt ist, aber dringend einer solchen Klärung bedarf: der strafrechtlichen Relevanz des Lesens dieses zusammenkopierten Stückwerkes.
Jaja, da brauchst Du gar nicht so zu gucken: Wer liest macht sich mit schuldig. Jawollja. Man kann sogar noch weiter gehen und sagen: Hätte das Ding überhaupt niemand gelesen, dann hätte gar nicht erst ein Anreiz bestanden, wildestens zu plagiieren. Wir müssen uns also fragen, ob nicht potentielle Leser sogar einen erheblichen Hauptteil der Verantwortung tragen.
Es scheint da erheblich an Unrechtsbewusstsein zu mangeln und eine abschließende Klärung in Form eines Grundsatzurteiles ist sehr wünschenswert. Also: Jeder Leser der Guttenberg-Dissertation ist strafrechtlich zu verfolgen und wegen Plagiats und Urheberrechtsverstößen anzuklagen. Um derartiges zu ermöglichen ist es auch sinnvoll, dass grundsätzlich alle Käufer eines Buches ebenso wie alle Nutzer von Bibliotheken namentlich und mit genauem Profil erfasst werden und diese Daten den entsprechenden Behörden zugänglich gemacht werden sollten. Dies auch unabhängig davon, was gekauft oder geliehen wird, denn schon morgen könnte sich das nächste Werk, bei dem es zuvor niemand vermutet hätte, als dreistes Kopierstück entpuppen.
Dabei ist der Mangel entsprechender Vermutungen als faule Ausrede zu betrachten. Solange Ursrpung und Quellenlage eines Werkes nicht eindeutig geklärt sind, muss der Konsument grundsätzlich davon ausgehen, dass hier illegal gehandelt wurde und in entsprechendener Konsequenz das Lesen solcher fragwürdigen Werke vermeiden.
Da kann man auch nicht damit argumentieren, dass die Guttenberg-Dissertation eh vergleichsweise unbedeutend ist und bestenfalls eine Randgruppe interessiert. Erinnern wir uns nur an das Ding mit dem plattgefahrenen Molch. Das war schon eine ganz andere Größenordnung. Das konsumieren dreister Plagiatswerke aus offensichtlich illegaler Quelle ist ein Massenphänomen, dessen moralische Verwerflichkeit entweder nicht bewusst ist oder ignoriert wird. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen und ein Exempel statuiert werden!
Klingt alles nach ziemlichem Quatsch, oder?
Sollte man meinen. Dennoch wird solch scheinbar offensichtlicher Quatsch plötzlich ernst genommen, wenn es nicht um zusammenplagiierte Bücher und Dissertationen, sondern um raubmordterrorkopierte Filme im Internet geht. Denn im wesentlichen entspricht das ganze der Argumentation der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) u.ä. bezüglich der Nutzer von Streaming-Diensten.
Über das Internet werden illegale Kopien von Filmen verbreitet, das dürfte bekannt sein. Bis vor einiger Zeit lief das ganze hauptsächlich so ab, dass man die entsprechenden Dateien mit Programmen zuletzt vor allem BitTorrent herunterlud. Dabei gibt es aber ein Problem: die Programme stellen die Dateien, die man herunterlädt automatisch sofort anderen Nutzern zum Herunterladen zur Verfügung. Man wird durch das herunterladen einer Datei immer automatisch auch Anbieter dieser Datei. Das ist eigentlich gut und richtig so, denn diese Programme wurden für das möglichst schnelle Verteilen großer legaler Dateien entwickelt. Handelt es sich aber um eine illegale Datei hat man dadurch auch dann ein Problem, wenn das herunterladen solcher Dateien zwar erlaubt ist, nicht aber das Anbieten.
So entstanden die Streaming-Portale. Hier lädt man die Dateien nicht mehr herunter und speichert sie, sondern man sieht sich die Filme einfach online an, ohne sie zu speichern. Ganz genau so, wie man zum Beispiel auf YouTube Filmchen schaut. Man erstellt also selbst keine Kopie und man speichert nichts und ganz egal, was man sich da anschaut: strafbar macht sich immer nur der Anbieter. Dachte man.
Streaming-Portale erfreuen sich wachsender Beliebtheit und das in Deutschland wohl bekannteste derartige Angebot war die Seite kino.to. War, weil kino.to vergangenen Mittwoch durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeschaltet und die Adresse beschlagnahmt wurde.
Über Sinn und Unsinn dieser Abschaltung kann man streiten was an verschiedenen Stellen auch getan wird. Ich für meinen Teil sehe in der Abschaltung kein Problem auch wenn ich sie für unsinnig halte. Angebot war illegal, Angebot wurde vom Netz genommen, Anbietern drohen Konsequenzen. Geht alles in Ordnung. Der GVU reicht dies jedoch offenbar nicht. Sie würde gerne auch die Nutzer von kino.to, also diejenigen, die nichts weiter getan haben, als sich die Streams anzuschauen, rechtlich belangen, da sie darin eine eindeutig strafbare Handlung sieht.
Das Ansehen einer illegalen Kopie soll also strafbar sein. Bezugnehmend auf den Quatsch vom Anfang hieße das, dass jemand, der in eine Bibliothek geht, um die Guttenberg-Dissertation zu lesen, sich des Plagiats schuldig macht. Das allein wäre schon Quatsch genug. Doch die GVU setzt noch einen drauf und geht bei dem verzweifelten Versuch Unsinn Sinn zu geben noch viel weiter, als ich oben.
Denn, so sagt die GVU, um das Ansehen ginge es gar nicht. Es ginge um den technischen Sachverhalt, dass während des Anschauens der Rechner des Nutzers ja eine temporäre Kopie der Datei in seinem Arbeitsspeicher haben muss. Es werde also eine Kopie erstellt und das sei illegal, ganz egal, ob die gar nicht dauerhaft gespeichert wird. Das bedeutet aber auch, dass das Laden eines solchen Streams illegal wäre, selbst wenn man ihn sich gar nicht ansieht. Denn diese temporäre Kopie existiert ja unabhängig davon, ob man auf den Abspiel-Knopf drückt oder nicht.
Übersetzt heißt das: Du gehst in die Bibliothek und nimmst die Guttenberg-Dissertation in die Hand. Das ist dann ein Plagiat, ganz egal, ob Du das Ding dann liest oder ungelesen ins Regal zurückstellst.
Ja, das ist genau die Art Quatsch, nach der es klingt…
Matthias Rarbach
14. Juni 2011
Ahoi Pego,
Wieder mal ein gelungener Artikel. Leider ist die Überschrift nicht schlagkräftig.
Es geht ja inhaltlich nicht nur um rechtliche Probleme des Lesens von Plagiaten, wie die des Dr.a.D., sondern aktuell um kino.to und die GVU.
Wie wäre, GVU Argumente belegen eindeutige Strafbarkeit des Lesens der Guttenberg-Dissertation
Dieser Widersinn zeigt nur, wie dringend, im digitalen Zeitalter, die Neugestaltung des Urheberrechts und die Regelung alternativer Vertriebswege ist. Denn ohne finanzielle Vergütung können viele Werke nicht entstehen. Der Content-Maffia, die sich heutzutage aber den Großteil der Einahmen einverleibt, gehört ein Riegel vorgeschoben, verhindert sie doch viele kreative Entfaltungsmöglichkeiten und gerechte Entlohnung. Auch kino.to war ein Teil dieser Mafia, da auch auf Kosten der Künstler, Geld verdient wurde! Die durch GVU vertretenen Konzerne und kino.to sind halt nur Konkurrenten im selben Markt, wobei die GVU, die momentane, rechtliche Situation ausnutzen konnte.
Diese Situation muß aber nicht so bleiben, Gesetze und Mehrheiten können, zu Gunsten der Schaffenden und Konsumenten, geändert werden!
mit piratigen Grüßen
Matthias
TK
10. Juli 2011
Ich frage mich, wieso die Filmstudios bzw. Produzenten nicht durchsetzen, dass man als Kino-Besucher nach einer Vorstellung eine Gehirnwäsche verpasst bekommt, damit man die temporär gespeicherten Bilder im Gehirn, nach dem “Konsumieren des Films”, auch ja wieder vergisst.
Das Gehirn arbeitet ähnlich wie ein Computer und speichert das eben gesehene temporär im Großhirn ab. Wissenschaftler haben auch herausgefunden, dass unser Gehirn Bilder “verarbeitet” bzw. “komprimiert” bevor der Mensch es tatsächlich wahrnimmt.
Stellt das nicht eine unrechtmäßige Verwertung von urheberrechtlich geschützen Video- und Bildmaterial dar?
Nyarlathotep
28. Juli 2011
Ich finde den Vergleich unsinnig. Wenn ich mir in einem CD-Laden oder irgendwo anders eine CD oder auch DVD kaufe, dann kann man davon ausgehen, dass man nichts verbotenes tut. So ist es eben auch, wenn man sich ein Buch kauft oder in der Bibliothek ausleiht. Im Gegensatz dazu sollte aber jedem klar sein, der sich im Internet einen aktuellen Kinofilm oder auch andere Filme ansieht, dass das nicht so ganz in Ordnung ist.
Wenn man also Guttenbergs Dissertation liest, geht man davon aus, dass es mit Zustimmung der Rechteinhaber passiert, also des Autors. Dieser versichert ja mit der Veröffentlichung bzw. mit der Abgabe, dass alles von ihm stammt. Das wäre dann so, als würde ein Filmemacher einen eigenen Film auf seiner Homepage zum kostenlosen Download (oder im Stream) anbieten. Sollte also kein Problem sein, sich diesen anzusehen oder herunterzuladen. Wenn sich der Film dann aber z.B. als Transformers 3 herausstellt, kann man schließlich nichts dafür.
Natürlich kann man jetzt weiterdiskutieren, ob man sich den Film jetzt angucken darf oder sofort wieder löschen sollte. Zum Vergleich müsste man bei der Dissertation natürlich die Quelle kennen, um zu erkennen, dass es abgeschrieben wurde, was aber um einiges unwahrscheinlicher sein dürfte, als zu wissen, dass es sich bei Transformers 3 um einen aktuellen Kinofilm handelt. Und selbst dann handelt es sich bei solchen wissenschafltichen Veröffentlichungen oft auch um sowieso frei zugängliche Werke.
Samir Joza
7. August 2011
Ein sehr gelungener Artikel und ich bin baff. Ich dachte dieser Unsinn zieht nur hier in den USA, aber wie ich mit grauen feststellen muss, hat sich dieses nun auch bis ueber den Teich herumgesprochen, wie man dem Buerger das Geld abschroepfen kann und ihn kurzhalten kann, nur damit jemand; und dies ist normalerweise nicht der Kuenstler oder Darsteller, sondern eine dritte Organisation, die das Geld nach hause faehrt.
Nochmals super Artikel, und ich hoffe, das Dein Vergleich mit der “Guttenberg-Dissertation” nicht Wahrheit wird, denn nach der oben beschriebenen Logik, ist dies durchaus Moeglich und machbar.
Thomas Grüttmüller
15. August 2011
Die GVU ist weder Gesetzgeber noch Richter. Die Meinungsäußerung dieses Vereins ist somit für die tatsächliche Rechtslage völlig irrelevant.